Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße ist bemüht, ihre Website www.gedenkstaette-lindenstrasse.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik BbgBITV in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Konfirmitätsstaus
Nicht konform

Bewertungsmethode
Selbsteinschätzung

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, dennoch können bei der Benutzung Probleme auftreten. Im Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit dar.

  • Die Schriftgröße ist noch nicht skalierbar. Wird umgesetzt.
  • Bislang sind noch nicht für alle Bilder und Nicht-Text-Inhalte Alternativtexte hinterlegt. Wird umgesetzt.
  • Die Website-Inhalte liegen noch nicht in Leichter Sprache vor. Wird umgesetzt.
  • Unzureichende Kontraste. Wird umgesetzt.
  • Die Website ist noch nicht über die Tastatur bedienbar. Wird umgesetzt.
  • Die Videos liegen noch nicht in Deutscher Gebärdensprache vor. Wird umgesetzt.
  • Die PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit. Wird umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29. August 2023 erstellt.

Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von www.gedenkstaette-lindenstrasse.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:

Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße
Lindenstraße 54, 14467 Potsdam
Tel.: 0331 – 971 89 000
E-Mail: info[at]gedenkstaette-lindenstrasse.de

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT[at]MSGIV.Brandenburg.de