Historischer Ort

Gedenkstätte Lindenstraße, Außenansicht auf das "Große Holländische Haus" © Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, Foto Günter Schneider

Gedenkstätte Lindenstraße, Außenansicht auf das „Große Holländische Haus“ © Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, Foto Günter Schneider

Das Vorderhaus der Lindenstraße 54 wurde 1734 bis 1737 im Auftrag von König Friedrich Wilhelm I. als barockes Stadtpalais im holländischen Stil errichtet. Neben dem Stadtschloss galt das „Große Holländische Haus“ als eines der prächtigsten Wohngebäude in Potsdam. Nach dem Ende der napoleonischen Besatzung trat im Rahmen der preußischen Reformen am 19. November 1808 die preußische Städteordnung in Kraft. Auch in Potsdam wurde erstmalig eine Stadtverordnetenversammlung gewählt, die ab 1809 in der Lindenstraße 54 tagte. 1820 zog das Potsdamer Stadtgericht mitsamt Gefängnis in das Gebäude, ab 1879 hatte hier das Amtsgericht seinen Sitz. Im Hinterhof entstand zwischen 1907 und 1910 der noch heute vorhandene Gefängniskomplex. In der nationalsozialistischen Diktatur 1933-1945 diente das Haus als Gefängnis für politisch und rassistisch Verfolgte sowie ab 1934 als Sitz eines sogenannten Erbgesundheitsgerichts. Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzte die sowjetische Geheimpolizei NKWD das Areal als zentrales Gefängnis im Land Brandenburg sowie als Sitzungsort Sowjetischer Militärtribunale. Ab 1952 war an diesem Ort die regionale Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR angesiedelt. Im Ergebnis der Friedlichen Revolution 1989/90 wurde aus dem Gefängnis ein Ort der Demokratie.