1933-1945: NS-Justiz und NS-Gefängnis

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 wurde die Lindenstraße 54/55 zum Ort politischer und »rassischer« Verfolgung. Die Rechtsprechung spielte bei der politischen und rassischen Verfolgung im Dritten Reich eine wichtige Rolle. Mit neuen Gesetzen sollte der NS-Terror juristisch legitimiert werden. Geltendes Recht wurde schrittweise ausgehöhlt, der Schutz von Minderheiten und politisch Andersdenkenden aufgehoben: Im September 1935 wurde das Gesetz »zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« erlassen, im November 1938 die »Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft« und 1941 die »Polen- und Ostarbeitererlasse«.

Das Amtsgericht Potsdam verfolgte jüdische Frauen und Männer wegen »Vergehens gegen die Kennzeichnungspflicht« oder angeblicher »Rassenschande«. Oppositionelle wurden im Gerichtsgefängnis inhaftiert. Nach Kriegsbeginn 1939 waren es vor allem Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten, die in der Lindenstraße eingesperrt wurden. Die Deliktvorwürfe gegen sie lauteten häufig »Arbeitsvertragsbruch«, »Arbeitsverweigerung«, »Lebensmitteldiebstahl« oder »Schwarzhandel.« Für osteuropäische Zwangsarbeiter galt ein verschärftes Sonderrecht.

Seit 1934 tagte das Potsdamer »Erbgesundheitsgericht« im Vorderhaus der Lindenstraße. Es war eines von mehr als 200 »Erbgesundheitsgerichten« im Deutschen Reich, die auf der Grundlage des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 1. Januar 1934 eingerichtet wurden. Die verantwortlichen Richter und Gutachter in Potsdam ordneten in mehr als 3.300 Fällen eine Zwangssterilisation der Betroffenen an. Für die als vermeintlich »erbkrank« eingestuften Menschen bedeutete das Urteil meist nicht das Ende der Verfolgung durch die NS-Behörden. Viele fielen nach ihrer Sterilisation der NS-»Euthanasie«, dem systematischen Krankenmord in »Heil- und Pflegeanstalten«, zum Opfer.

Ab 1943 diente das Gefängnis Lindenstraße 54/55 zudem als Untersuchungsgefängnis des Volksgerichtshofs Berlin. Dieser war ein wichtiges Terrorinstrument des NS-Regimes. Als Sondergericht zur Verfolgung von Hoch- und Landesverrat verurteilte der Volksgerichtshof jede Form von Widerstand gegen die NS-Diktatur. Wegen Bombenschäden hatte das Gericht mehrere Verwaltungseinheiten von Berlin nach Potsdam verlegt und tagte in der Kaiser-Wilhelm-Straße 8 (heute Hegelallee). In Potsdam wurden vom Volksgerichtshof mindestens 55 Menschen zum Tode verurteilt.