Sie möchten in der Gedenkstätte Lindenstraße drehen oder fotografieren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir über Ihr Projekt sprechen können!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Drehanfragen:
- Das Vorhaben muss dem Stiftungszweck der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße entsprechen.
- Das Film- oder Fotoprojekt muss einen dokumentarischen Charakter tragen. Für fiktive oder andere Darstellungen, bei denen der ehemalige Haftort Lindenstraße 54/55 lediglich als Kulisse fungiert, wird keine Drehgenehmigung erteilt.
- Das geplante Film- oder Fotoprojekt darf die Gefühle der früher in der Lindenstraße 54/55 Inhaftierten nicht verletzen.
- Der Besucherverkehr hat jederzeit Vorrang und darf nicht behindert werden.
- Anträge auf Drehgenehmigung werden von der Gedenkstätte unter inhaltlichen und logistischen Gesichtspunkten geprüft. Die Genehmigung erfolgt dann ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Einrichtung eine Filmkopie bzw. digitale hochaufgelöste Dateien kostenlos und zur weiteren nicht-kommerziellen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Datum, Sendetermin und ausstrahlender Sender der Erstvorführung müssen der Gedenkstätte rechtzeitig mitgeteilt werden.